Sage es mir
dann vergesse ich es.

Zeige es mir
dann behalte ich es.

Lass es mich mit Dir tun dann verstehe ich es.

Chinesisches Sprichwort

Service

Woher erhalte ich eine Verordnung / Rezept?

Verordnungen stellen Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden und Neurologen, in einigen Fällen auch Hausärzte aus.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.


Privatverordnungen

Nach Angaben des dbs (deutscher Verband der akademischen Sprachtherapeuten) sind folgende Angaben auf der Verordnung wünschenswert und werden zunehmend auch von den Privatkassen verlangt.

• Art der Sprach-, Sprech- oder Stimmstörung
• Dauer der Therapieeinheiten
• Anzahl der Therapieeinheiten
• Bei erstem Kontakt und nach dreimonatiger Pause in unserer Praxis: Erstverordnung


Zuzahlungen

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an oder lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Näheres dazu finden Sie auch unter www.heilmittelrichtlinien.de


Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt? 

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes bekommen Sie Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. Meist findet die Therapie 1x wöchentlich statt, teilweise auch 2x in der Woche. 


Was geschieht in der ersten Stunde?

Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt und es werden einige Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen bzw. sprachtherapeutischen Diagnose durchgeführt.

Sie haben die Möglichkeit, genau zu schildern, weshalb Sie zu uns kommen sind. Wir besprechen gemeinsam anhand verschiedener Fragen zum Beginn und Verlauf der jeweiligen Sprach-, Sprech- oder Stimmstörung, wo der grösste Therapiebedarf besteht und was die Inhalte Ihrer Behandlung sein werden.


Wartezeiten und Terminvereinbarungen

Aufgrund der grossen Nachfrage bestehen Wartezeiten. Genaue Aussagen lassen sich dazu nicht treffen, da die exakte Therapiedauer der einzelnen Therapien schwer vorhersagbar ist.
Wir sind jedoch bemüht, Sie schnellstmöglich zu behandeln.

Grundsätzlich sind Vormittagstermine schneller als Nachmittagstermine zu erhalten. Aufgrund der Wartezeiten bitten wir Sie, sich oder Ihr Kind nach Absprache mit Ihrem Arzt rechtzeitig auf die Warteliste setzen zu lassen.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Termine immer telefonisch mit uns zu vereinbaren. Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollten wir gerade in der Therapie sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie umgehend zurück.


Sprachtherapie in Kindergarten und Schule im Rahmen der Integration

Wir bieten die Zusammenarbeit mit Integrationskindergärten und Schulen an. Hier dürfen nach den Heilmittelrichtlinien der gesetzlichen Krankenkassen nur Kinder mit Integrationsbedarf betreut werden. Wenn Sie als Einrichtung oder Eltern Interesse an einer Zusammenarbeit haben, setzten Sie sich mit uns in Verbindung, um konkret Möglichkeiten miteinander zu besprechen.


 

© Regine Niesen - 2018
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